Programm  "Eigenverantwortliches Denken" - "Trainingsraummodell"

Eigentlich freuen sich alle Schülerinnen und Schüler über eine ruhige, freundliche Lern- und Arbeitsatmosphäre während des Unterrichts. Lernen macht Spaß, wenn der Unterricht interessant ist und man alles hören und verstehen und aktiv mitmachen kann. Dazu bedarf es einer guten Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler untereinander, zwischen Schülern und Lehrern und zwischen Lehrern und Eltern.

Oft werden Ruhe und Konzentration durch störbereite Schüler, durch dauernde "Quertreiber" in erheblichem Maße negativ beeinträchtigt, so dass Lernerfolge  gemindert werden, weil wertvolle Unterrichtszeit durch stete Mahnungen und Diskussionen verloren geht.

Um stete Unterbrechungen des Unterrichts zu vermeiden, haben die Lehrer der Overbergschule in mehreren Fortbildungsveranstaltungen eine Klassenordnung erarbeitet, die im Vorspann drei verbindliche Hauptregeln enthält:

  • Die Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf guten Unterricht und die Pflicht, ihn störungsfrei zu ermöglichen.
  • Die Lehrer haben ein Recht auf störungsfreien Unterricht und die Pflicht, ihn gut zu gestalten.
  • Rechte und Pflichten müssen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.

Zur Durchsetzung dieser Regeln wurde probeweise im Schuljahr 2002/2003, dann offiziell auf Beschluss der Mitwirkungsgremien im Schuljahr 2003/2004 der "Trainingsraum für eigenverantwortliches Denken" eingerichtet. Schüler, die wiederholt und bewusst trotz deutlicher Mahnung (gezielt mit der Frage: "Willst du in den Trainingsraum?" den Unterrichtsablauf stören, müssen bei der dritten Mahnung ihren Klassenraum verlassen und diesen Raum aufsuchen. Durch ihren vorübergehenden Ausschluss soll das Recht der Lernwilligen auf einen störungsfreien und konzentrierten Unterricht gewährleistet werden. Der vorübergehende Ausschluss eines Schülers erfolgt nach einem fest vereinbarten Verfahrensablauf:

  • Der Fachlehrer schildert auf einem Begleitformular in kurzer Form den Grund für die Beorderung in den Sonderraum.
  • Der Trainingsraumlehrer führt mit dem Schüler ein ruhiges aber klares Gespräch, das ihn zur Einsicht in das Fehlverhalten führen soll.
  • Der Schüler formuliert sein Fehlverhalten schriftlich. (Was genau habe ich gemacht?   Welche Regel habe ich gebrochen?)
  • Der Schüler erarbeitet schriftlich gezielte Änderungsvorschläge. (Schreibe auf, was du machen willst, um dein Ziel zu erreichen!)
  • Der betreuende Lehrer entscheidet je nach gewonnener Einsicht und Bereitschaft des Schülers, an seinem Fehlverhalten zu arbeiten, über die Dauer des Aufenthalts im Trainingsraum.
  • Der Lehrer benachrichtigt nach dreimaligem Aufenthalt eines Schülers im Trainingsraum dessen Eltern.
  • Bei bewussten Aufsässigkeiten, ebenso nach dem fünften Aufenthalt im Trainingsraum, wird der Schüler nach Benachrichtigung der Eltern nach Hause geschickt.
  • Die Schulleitung wird informiert. Sie erhält alle Gesprächsprotokolle zur Einsicht.
  • Eltern und Schüler vereinbaren für den nächsten Tag ein Beratungsgespräch mit dem Schulleiter/der Schulleiterin und beantragen dann die Wiederaufnahme in die Regelklasse. Dafür wird ein Vertrag über das Verhalten in der Zukunft geschlossen.

Übrigens: Wer vier Wochen lang nicht in den Trainingsraum geschickt werden musste, bekommt einen Aufenthalt gestrichen. Schon mancher konnte sich dadurch weitere Konsequenzen ersparen.

Durch die konsequente Vorgehensweise konnten bisher mehrere Schülerinnen und Schüler frühzeitig und nachhaltig zu einer deutlichen Verhaltensänderung bewegt werden. Die Zahl der zeitraubenden Klassenkonferenzen hat merklich abgenommen. Besonders erfreulich ist die zunehmende störungsfreie Unterrichtsatmosphäre in den meisten Klassen. Die Lehrer stehen in einem  regelmäßigen Erfahrungsaustausch und suchen nach Verbesserungsmöglichkeiten.

Weitere Zielsetzung: Bei einzelnen Schülern, bei denen das Trainingsraumkonzept keine Verhaltensränderung erzielt, werden besondere Fördermaßnahmen durch Schulsozialarbeit und Lehrkräften entwickelt.

Folgende Regeln hängen in allen Klassen aus. Lehrer können jederzeit auf die Punkte hinweisen!


Klassenordnung


  • Die Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf guten Unterricht und die Pflicht, ihn störungsfrei zu ermöglichen.
  • Die Lehrer haben ein Recht auf störungsfreien Unterricht und die Pflicht, ihn gut zu gestalten.
  • Rechte und Pflichten müssen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.
  1. Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
  2. Ich halte meine Unterrichtsmaterialien bereit.
  3. Ich setze mich auf meinen Platz, wenn die Lehrerin/der Lehrer die Klasse betritt.
  4. Ich höre aufmerksam zu und nehme aktiv am Unterricht teil.
  5. Ich lasse andere ausreden.
  6. Ich spreche erst, wenn ich dazu aufgefordert werde.
  7. Ich esse, kaue und trinke nur in den Pausen.
  8. Ich halte meinen Klassenraum sauber.
  9. Ich behandele meine Mitschüler und die Lehrerinnen und Lehrer freundlich und rücksichtsvoll.
  10. Ich befolge die Anweisung der Lehrerin/des Lehrers.
  11. Ich beleidige und bedrohe niemanden und wende keine Gewalt an.
  12. Ich gehe sorgfältig mit dem Eigentum anderer um und bezahle für selbstverschuldete Schäden.
  13. Ich darf ohne Erlaubnis kein fremdes Eigentum benutzen.
  14. Ich halte mich an die Unterrichtssprache Deutsch oder Englisch.
  15. Ich packe meine Tasche erst nach Beendigung des Unterrichts.
  16. Ich erledige meine Hausaufgaben regelmäßig und sorgfältig.
  17. Ich lasse mein Handy während des Unterrichts abgeschaltet.
  18. Ich höre während des Unterrichts keine Musik.

Ich erkenne diese Regeln an und werde sie einhalten.

Wenn ich gegen diese Klassenordnung verstoße, belaste ich die Gemeinschaft.

Ich muss mit Konsequenzen rechnen.